Privatsphäre der Mitarbeiter schützen

Die Persönlichkeitsrechte der Personen, die in videoüberwachten Bereichen arbeiten, werden entsprechend der DS-GVO strengstens geschützt. Dazu kann dieser Bereich schwarz maskiert oder die sich hier bewegenden Personen im Bild verpixelt werden.

Definierte Bildbereiche werden unkenntlich gemacht (verpixelt, maskiert)
 

Bewegungen werden verpixelt
 

Sichtung der Bilder nur unter 4-Augen-Prinzip
 

Ihr Mehrwert

  • Mitarbeiterzufriedenheit steigern
  • Entschlüsselung der Bilddaten nur im 4-Augen-Prinzip
  • Datenschutzkonformer Umgang in Ihren Prozessen
  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte
  • Betriebsrat kann mitbestimmen welche Bildbereiche unkenntlich gemacht werden sollen
     

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YOUTUBE übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzbestimmungen gelesen haben.

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