
Schützen Sie sich vor Diebstählen
Im Jahr 2021 gab es laut Kriminalstatistik über 64.000 Diebstähle in oder aus Dienst-, Büro und Lagerräumen. Nur rund 23% dieser Diebstähle können aufgeklärt werden, weil das nötige Beweismaterial fehlt. Wie sieht es bei Ihnen aus? Ist Ihr Firmengelände und -gebäude ausreichend gesichert?
Zäune, Tore und Einbruchmeldesysteme sind Standard. Doch die Reaktionszeiten bei einem echten Vorfall sind lang – und meistens ist es dann doch wieder „falscher Alarm“. Mehr Sicherheit, präventiv und im Ereignisfall, bietet eine Videoüberwachung.
Also: Kameras aufhängen, Aufnahme starten und schon ist das Firmengelände gesichert? Ganz so einfach ist es leider nicht. Denn Sie müssen sowohl technische als auch rechtlich Aspekte beachten. Zu Beginn steht die Entscheidung, was die Videoüberwachung leisten soll.

Dies sind die offensichtlichen Aufgaben eines Videosicherheitssystems. Doch Videoüberwachung kann noch mehr. So können Sie zum Beispiel:
- Wareneingang und Warenausgang überwachen
- Haftungsübergänge gegenüber Logistikdienstleistern bei Warenannahme und Versand visuell dokumentieren
- Waren nachverfolgen und scheinbar verloren gegangene Waren oder Produkte schnell und einfach wiederfinden
- Schäden an Produkten, Waren oder Firmeneigentum mobil per Smartphone oder Tablet dokumentieren
- die Einhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften kontrollieren, indem beispielsweise Sicherheitsbereiche nur dann betreten werden dürfen, wenn ein Helm oder Mundschutz getragen wird
- Arbeitsabläufe für Trainingszwecke, zur Qualitätssicherung oder zur Prozessoptimierung aufzeichnen und auswerten
Eine Investition in eine Videoüberwachung lohnt sich also, vor allem wenn die Anlage für weitere Anwendungsfälle genutzt wird. Dann trägt sie nicht nur zur Sicherheit, sondern sogar zur Wertschöpfung bei.

Diese rechtlichen Vorgaben müssen Sie bei der Videoüberwachung beachten
Haben Sie die DSGVO immer im Blick
In der Europäischen Union müssen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden. Dies beginnt damit, dass Sie Hinweisschilder zur Videoüberwachung anbringen müssen. Schließlich gilt das Recht am eigenen Bild. Daher müssen alle Personen darüber informiert werden, dass auf Ihrem Gelände Kameras installiert sind. Öffentliche Bereiche wie Gehwege oder Straßen dürfen überhaupt nicht überwacht werden. Auch für die Aufnahmen von Mitarbeitern gelten strenge Regeln. Sie dürfen beispielsweise keine anlasslose Überwachung am Arbeitsplatz vornehmen und müssen in jedem Fall Ihre Personalvertretung in die Entscheidung einbinden. Seriöse Anbieter in Sachen Videoüberwachung erkennen Sie daran, dass all diese rechtlichen Vorgaben bei der Planung und Einrichtung berücksichtigt werden.

Achten Sie auf technische Details & Umsetzbarkeit
Bei der Auswahl der passenden Lösung sollten Sie darauf achten, dass die Systeme technisch in der Lage sind, die Anforderungen des Datenschutzes zu erfüllen, z.B. indem Aufnahmen ganz oder zum Teil verpixelt werden können. Auch Betriebsräte sind viel eher von einer Videoüberwachung zu überzeugen, wenn Bilder von Mitarbeitern verpixelt werden. Sie können außerdem dafür sorgen, dass nur ein berechtigter Personenkreis auf die Aufnahmen zugreifen darf. Das Vier-Augen-Prinzip sorgt dabei für eine besonders gute Absicherung. Ein besonderer Pluspunkt ist es, wenn das Format, in dem die Aufnahmen gemacht werden, vor Gericht als Beweis anerkannt wird.

Technik und Funktionsweise einer Videoüberwachungsanlage
Zuverlässige Videoüberwachung seit über 50 Jahren - von Geutebrück
Jetzt haben Sie einen ersten Eindruck gewonnen, worauf Sie bei der Wahl eines Systems zur Videoüberwachung Ihres Firmengeländes achten müssen. Die Geutebrück GmbH bietet seit über 50 Jahren weltweit Videoüberwachung an, sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Einrichtungen. Erfahren Sie mehr über unsere Referenzen. Wenn Sie Fragen dazu haben oder gerne mehr über Geutebrück erfahren möchten, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne – selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.





